Beschlüsse

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für die Abteilungsleitung sowie für alle Mitglieder der Tennis Abt. verbindlich und können nur durch Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung ergänzt, geändert oder aufgehoben werden.

WemPreis
Erwachsene (ab dem Jahr in dem das 18. Lbj. vollendet wird)60,- €
Erwachsene (Zweitmitglied z.B. Ehemann, Ehefrau)40,- €
Senioren (ab Vollendung des 65. Lbj., ausgenommen Ma. Spieler)30,- €
AZUBI (ab Vollendung des 18. Lbj. bis längstens zum 21. Lbj.)40,- €
Jugendliche (ab dem Jahr in dem das 14. Lbj. vollendet wird)30,- €
Kinder (bis zum 13. Lbj.)20,- €

Bei Vereinsbeitritten ab 01.01.1999 wird keine Aufnahmegebühr mehr erhoben.

Die Abteilungsleitung kann bei einer ständigen Überbelegung der Tennisplätze ab einer
dann festzulegenden Mitgliederzahl oder ab einem bestimmten Zeitpunkt einen Aufnahmestop verfügen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Warteliste anzulegen, in welche die Mitgliedsanwärter in der Reihenfolge des Eingangs der Beitrittserklärung eingetragen werden. Scheidet ein oder mehrere Mitglieder aus, so können entsprechend der Reihen- folge der Warteliste neue Mitglieder aufgenommen werden. Für Kinder bzw. jugendliche Mitglieder kann kein Aufnahmestop verfügt werden.

Alle anfallenden Arbeiten zur Erhaltung und Unterhaltung der Tennisanlage wie z. B.
Frühjahrsinstandsetzung, Platzabbau, Platz- und Anlagepflege, Reinigung der Umkleide- und Duschräume sowie Arbeiten auf besondere Anordnung der Abt. Leitung werden von einem Platzwart durchgeführt. Sind zur Erledigung einzelner Arbeiten weitere Arbeitskräfte erforderlich, so werden diese vom Platzwart eingeteilt. Mitglieder, die sich an den Arbeiten beteiligen wollen, müssen ihre Bereitschaft beim Platzwart zum gegebenen Zeitpunkt anmelden. Der Platzwart hat alle anfallenden Arbeitsstunden sowie den Umfang der Arbeiten durch Aufschreibungen nachzuweisen.
Die im Vereinsheim anfallenden Reinigungsarbeiten werden nach einem  von der Abteilungsleitung erstellten Arbeitsplan durchgeführt. Dieser wird  im Vereinsheim ausgehängt. In diesen können sich die Mitglieder wochenweise eintragen. Die Erledigung der Arbeiten und die angefallenen Stunden sind vom betreffenden Mitglied durch Eintragung und Unterschrift nachzuweisen. Je Arbeitsstunde werden dem Platzwart sowie den arbeitenden Mitgliedern für jede weitere Arbeitsstunde ( 4 Std. für Arbeitsumlage ) eine Vergütung in Höhe von 10 € je Std. gezahlt. Die jährliche Arbeitsumlage beträgt 50,-€ und ist von den Mitgliedern, welche die Plätze und / oder das Vereinsheim nutzen, zu zahlen. Die Häufigkeit der Nutzung bleibt dabei unberücksichtigt. Die Arbeitsumlage wird zum Saisonende mittels Bankeinzug von den Konten der Mitglieder abgebucht. Die Arbeitsumlage ist von allen Mitgliedern ab dem Geschäftsjahr in dem sie das 16. Lbj. vollenden zu zahlen. Nach dem 65. Lbj. wird keine Arbeitsumlage mehr erhoben ( ausgenommen Mannschaftsspieler ).
Durch die Beteiligung von vier Std. an den anfallenden Arbeiten kann die Arbeitsumlage abgearbeitet werden. Bei einer teilweisen Beteiligung werden die erbrachten Std. entsprechend angerechnet. Jedes Mitglied hat das Recht, geleistete Mehrarbeit auf ein anderes Mitglied zu übertragen. Mit einer Arbeitsbeteiligung oder durch die Zahlung der Arbeitsumlage ist das Mitglied von allen weiteren Platz- oder Putzdiensten befreit. Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Vereinsveranstaltungen wie z. B. Turniere, Vereinsmeisterschaften, Mannschaftswettkämpfe, Versammlungen, Feste etc., sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten von Funktionären zählen nicht als Arbeitsleistung im Sinne der Arbeitsumlage. In besonderen Fällen (z. B. Jugendbetreuung) kann die Abteilungsleitung eine Arbeitsleistung im Sinne der Arbeitsumlage anerkennen. Der Einsatz von privaten Maschinen und / oder Geräten wird nicht entschädigt.

Mitglieder, welche die Tennisplätze bzw. das Vereinsheim ab einem bestimmten Zeitpunkt bzw. für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr nutzen, haben die Pflicht, dies der Abt. Leitung zwecks Vermeidung einer Kostenbeteiligung rechtzeitig mitzuteilen. Ebenso sind die Mitglieder verpflichtet, eine Wiederaufnahme der Nutzung der Vorstandschaft bekannt zu geben. Als zukünftige Grundlage zur Berechnung und Abbuchung der Arbeitsumlage gelten die Feststellungen und Erhebungen des Jahres 2018.

In der Mitgliederversammlung 2015 wurde eine Generalsanierung der bestehenden 4 Plätze durch Herstellung eines innovativen Ganzjahresbelages(Tennis Force) beschlossen.

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